Bürgerservice

Gebühren

Einheitssatz: 450,00 €

Formel: Die Wurzel aus der m² Anzahl des Grundstückes x dem Bauklassenkoeffizient x 450,00 (Einheitssatz)

Berechnungsbeispiel: Für ein Grundstück im Ausmaß von 800 m² Bauklasse 2 (Wurzel aus 800 x 1,25 x 450,00) muss ein Betrag in der Höhe von € 15.909,90 bezahlt werden.

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt € 100,00.

Die Gebühr für die Benützung der Kühlzelle beträgt für jeden angefangenen
Tag € 20,00.

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei Urnennischen beträgt:

Einzelgräber € 100,00
Familiengräber € 200,00
Urnennischen € 150,00

Verlängerungsgebühren:
Für Erdgrabstellen sowie für Urnennischen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt

inkl. Steuern 3,30 € pro Abholung
  85,80 € Kosten pro Jahr (26 Abholungen)


Entleerung alle zwei Wochen

Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt

inkl. Steuern 6,60 € pro Abholung
  171,60 € Kosten pro Jahr (26 Abholungen)


Entleerung alle zwei Wochen

Hundeabgabe pro Jahr € 25,00

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §2 und §3 NÖ Hundehaltegesetz beträgt die Hundeabgabe jährlich € 70,00


Hundemarke einmalig € 0,62


Fälligkeit: ab Anmeldung


Seit 2002 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit und es wird nur bei Neuanmeldung oder Verlust eine neue Hundemarke ausgegeben und verrechnet.

exkl. MwSt 1,95 € pro m²
inkl. MwSt 2,15 € pro m²

Formel:
verbaute Fläche je angeschlossenem Geschoss x 1,95 + 10 % MwSt.
(Keller sind ausgenommen, außer für gewerbliche Nutzungen)

exkl. MwSt 10,50 € Einheitssatz
inkl. MwSt 11,55 € Einheitssatz

Formel:
verbaute Fläche : 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 zuzüglich 15 % unverbaute Fläche (max.75 m²) = Berechnungsfläche
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt

Berechnungsbeispiel:
Für eine verbaute Fläche von 200 m² und einer unbebauten Fläche von 500 m² mit
2 Geschossen
200 : 2 x (2+1) + 75 = 375 m² x 10,50 + 10 % MwSt = 4.331,25

Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt

inkl. Steuern 98,00 € Kosten pro Jahr (13 Abholungen)


Abholungstermine gleich wie bei den grauen Restmüllsäcken

Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt

inkl. Steuern 196,00 € Kosten pro Jahr (13 Abholungen)


Abholungstermine gleich wie bei den grauen Restmüllsäcken

exkl. MwSt 5,00 € Einheitssatz
inkl. MwSt 5,50 € Einheitssatz

Formel:
verbaute Fläche : 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 zuzüglich 15 % unverbaute Fläche (max. 75 m²) = Berechnungsfläche
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt

Berechnungsbeispiel:
Für eine verbaute Fläche von 200 m² und einer unbebauten Fläche von 500 m² mit
2 Geschossen
200 : 2 x (2+1) + 75 = 375 m² x 5,00 + 10 % MwSt = 2.062,50

exkl. MwSt 0,95 € pro m3
inkl. MwSt 1,05 € pro m3

Die Wasserbezugsgebühr wird jährlich nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet

Kontakt

Gemeinde Weikersdorf
Hauptplatz 115
2722 Weikersdorf am Steinfelde

www.weikersdorf.gv.at

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Gemeindeamt
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters
sowie des Vizebürgermeisters

Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
(bzw. nach telefonischer Vereinbarung)

Öffnungszeiten Wertstoffsammelzentrum
Mittwoch von 7:00 bis 9:00 Uhr
Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr
(Feiertage ausgenommen)

Anreise

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