Gebühren
Einheitssatz: 450,00 €
Formel: Die Wurzel aus der m² Anzahl des Grundstückes x dem Bauklassenkoeffizient x 450,00 (Einheitssatz)
Berechnungsbeispiel: Für ein Grundstück im Ausmaß von 800 m² Bauklasse 2 (Wurzel aus 800 x 1,25 x 450,00) muss ein Betrag in der Höhe von € 15.909,90 bezahlt werden.
exkl. MwSt 2,00 € pro m²
Formel:
verbaute Fläche je angeschlossenem Geschoss x 2,00 + 10 % MwSt.
(Keller sind ausgenommen, außer für gewerbliche Nutzungen)
exkl. MwSt 15,00 € Einheitssatz
Formel:
verbaute Fläche : 2 x (Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1) zuzüglich 15 % unverbaute Fläche (max.75 m²) = Berechnungsfläche
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt
Berechnungsbeispiel:
Für eine verbaute Fläche von 200 m² und einer unbebauten Fläche von 500 m² mit
2 Geschossen
200 : 2 x (2+1) + 75 = 375 m² x 15,00 + 10 % MwSt = 6.187,50
exkl. MwSt 6,00 € Einheitssatz
Formel:
Berechnungsfläche = verbaute Fläche : 2 x (Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1) zuzüglich 15 % unverbaute Fläche (max. 75 m²)
Abgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt
Berechnungsbeispiel:
Für eine verbaute Fläche von 200 m² und einer unbebauten Fläche von 500 m² mit 2 Geschossen
200 : 2 x (2+1) + 75 = 375 m² x 6,00 + 10 % MwSt = € 2.475,-
exkl. MwSt 1,15 € pro m³
Die Wasserbezugsgebühr wird jährlich nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet
exkl. MwSt. 6,80 € pro m³
Bereitstellungsbegühr = Verrechnungsgröße in m³/Jahr x Bereitstellungsbetrag + 10 % MwSt
Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt
| inkl. Steuern | 67,32 € | Kosten pro Jahr (10 Stück) |
Abholungstermine gleich wie bei den grauen Restmüllsäcken
Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt
| inkl. Steuern | 128,84 € | Kosten pro Jahr (13 Abholungen) |
Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt
| inkl. Steuern | 257,68 € | Kosten pro Jahr (13 Abholungen) |
Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt
| inkl. Steuern | 180,86 € | Kosten pro Jahr (26 Abholungen) |
Die Tonne wird gratis zur Verfügung gestellt
| inkl. Steuern | 361,73 € | Kosten pro Jahr (26 Abholungen) |
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt € 150,00.
Die Gebühr für die Benützung der Kühlzelle beträgt für jeden angefangenen Tag € 30,00.
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei Urnennischen beträgt:
Einzelgräber € 150,00
Doppelgräber € 300,00
Urnennischen € 225,00
Beerdigungsgebühren:
Erdgrabstelle € 1.000,-
Urnennische € 220,-
Urnengrabstelle € 300,-
Enterdigungsgebühr € 1.500,-
Verlängerungsgebühren:
Für Erdgrabstellen sowie für Urnennischen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Hundeabgabe
- für Nutzhunde jährlich € 6,54
- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §2 und §3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 90,-
- für alle übrigen Hunde jährlich € 30,-
Hundemarke einmalig € 1,-
Fälligkeit: ab Anmeldung
Seit 2002 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit und es wird nur bei Neuanmeldung oder Verlust eine neue Hundemarke ausgegeben und verrechnet.