Bürgerservice

Amtssignatur

Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (= Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokumentes von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß §20 E-Government-Gesetz (E-GovG) die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in §19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  • Bildmarke
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gemäß §19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß §20 E-GovG)

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht:

Wie sieht die Bildmarke der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen SIe den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Persönlich
  • Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Anhang)
  • Per Fax
  • Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdruckes)

Kontakt

Gemeinde Weikersdorf
Hauptplatz 115
2722 Weikersdorf am Steinfelde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Gemeindeamt
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters
sowie des Vizebürgermeisters

Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
(bzw. nach telefonischer Vereinbarung)

Öffnungszeiten Wertstoffsammelzentrum
Mittwoch von 7:00 bis 9:00 Uhr
Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr
(Feiertage ausgenommen)

Anreise

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