Anpassung der Aufschließungsabgabe
Aufgrund der allgemeinen Preis- und Baukostenentwicklungen der letzten Jahre und um der Empfehlung des Landes Niederösterreich Folge zu leisten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.06.2026 beschlossen, den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß §§ 38 und 39 NÖ Bauordnung 2014 mit 1. Jänner 2027 von € 450,- auf
€ 550,- zu erhöhen.
Für Grundstücke, die bisher noch keine rechtskräftige Bauplatzerklärung aufweisen bzw. für die noch keine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde, besteht die Möglichkeit, bis Jahresende einen Antrag auf eine Bauplatzerklärung zu stellen, um noch den günstigen Einheitssatz von € 450,- verrechnet zu bekommen.
Grundstücksbesitzer, die in absehbarer Zeit eine Bebauung oder Baureifmachung ihres Grundstücks planen, sollten daher rechtzeitig prüfen, ob bereits eine Bauplatzerklärung vorliegt bzw. eine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde.
Der Antrag auf Bauplatzerklärung ist unter Bürgerservice -> Formulare -> Bauwesen oder direkt am Gemeindeamt erhältlich.